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ILAC Swiss Calibration

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB) der SWiCAL swiss calibration GmbH (nachfolgend "SWiCAL") gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, für alle Lieferungen, die SWiCAL an Käuferinnen und Käufer (nachfolgend "Käufer" oder "Kunde") erbringt, und für alle Aufträge und Verträge zwischen SWiCAL und ihren Kunden.
Diese AGB gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.Diese AGB können jederzeit durch Anklicken des Links "AGB" auf der Webseite www.swical.ch eingesehen werden. SWiCAL behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Folglich ist die anwendbare Version der AGB diejenige, die zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehung gilt.
Der Kunde anerkannt die Verbindlichkeit der AGB von SWiCAL, indem er eine Offerte oder eine Auftragsbestätigung annimmt, eine Bestellung aufgibt, einen Auftrag erteilt oder einen Vertrag abschliesst. Mit der Annahme der Ware gelten die AGB von SWiCAL als anerkannt.
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Angebote

Angebote und Offerten (nachfolgend "Angebot") von SWiCAL sind während 30 Tagen nach dem Ausstelldatum gültig, sofern keine andere Frist im Angebot ausdrücklich genannt wird. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum von SWiCAL. Ohne Einwilligung von SWiCAL darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.
Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Käufer dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail, oder in persönlichem Gespräch erklärt oder direkt online (Online-Shop) bestellt und wird damit verbindlich. Wünscht der Käufer eine Änderung gegenüber dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, teilt ihm SWiCAL mit, ob die Änderung möglich ist, und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, auf die Termine und Preise hat. Für Produkte und Dienstleistungen, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht. 

Vertragsabschluss

Der Vertrag über Produkte oder Dienstleistungen von SWiCAL gilt als zustande gekommen, wenn SWiCAL die Lieferung ausführt oder die Annahme durch Versand einer Auftragsbestätigung erklärt. Die Vornahme der Lieferung durch SWiCAL bedeutet keine Anerkennung abweichender Bedingungen des Käufers. SWiCAL betrachtet die Annahme der bestellten Leistungen durch den Käufer als die nachträgliche Anerkennung der hier genannten AGB, auch wenn der Käufer diesen zuvor ausdrücklich widersprochen oder in seiner Bestellung auf andere Bedingungen hingewiesen hat.

Preise

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise rein netto, ohne Mehrwertsteuer und ab Werk (ex works (EXW) gemäss Incoterms® 2010) sowie ohne Installation und Schulung. Verpackungs- Versand- und Transportkosten, Versicherungen, Zollgebühren, Steuern und andere allfälligen Kosten und Abgaben, die in Zusammenhang mit dem Liefergeschäft erhoben werden, gehen in jedem Fall zulasten des Kunden.
Preislisten, Publikationen, Inserate und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Jede telefonische Auskunft hat keine zeitliche Gültigkeit, es sei denn, sie ist eindeutig als Angebot deklariert. Falls der Käufer Produkte oder Dienstleistungen verlangt, die nicht im Angebot enthalten sind, werden diese von SWiCAL zusätzlich in Rechnung gestellt.

Liefertermin, Lieferfrist

Soweit Angaben zu Lieferterminen oder Lieferfristen gemacht werden, handelt es sich um unverbindliche, geschätzte Lieferfristen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind daher ohne Gewähr und können jederzeit geändert werden. Wenn sich die Lieferung aus einem Grund verzögert, den SWiCAL nicht zu vertreten hat, wird SWiCAL eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. In diesem Fall hat der Käufer kein Rücktrittsrecht.
Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist SWiCAL zu Teillieferungen berechtigt.Sollte die Zustellung des Produkts durch Verschulden des Kunden trotz dreimaligen Auslieferungsversuchs scheitern, kann SWiCAL vom Vertrag zurücktreten.

Verfügbarkeit

Falls SWiCAL ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Hersteller oder Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder aufgrund anderer Umstände, ist SWiCAL dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich darüber informiert und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere erfolgt keine Nachsendung von nicht lieferbaren Produkten.

Pflichten des Kunden beim Bezug von Dienstleistungen

Der Kunde stellt SWiCAL kostenlos und termingerecht alle für die Leistungserbringung erforderlichen Geräte, Zubehör, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Mitwirkungspflicht des Kunden erstreckt sich auch auf Informationen, die beim Lieferanten zu verlangen sind und auf Vorgänge und Unterlagen, die erst während der Ausführung des Auftrages durch SWiCAL bekannt werden.
Der Kunde vermerkt in seiner Bestellung oder auf seinem Lieferschein eventuelle Mängel eines von ihm gelieferten Objekts. Er sichert die gespeicherten Daten vor der Übergabe der Geräte an SWiCAL, da diese während der Erbringung der Dienstleistung gelöscht werden oder verloren gehen können.
Erhält der Kunde das Gerät von SWiCAL zurück, ist er verpflichtet, es auf Mängel, Richtigkeit, Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Allfällige Mängel sowie Lieferschäden, falsch- und unvollständige Lieferungen sind innert 5 Kalendertagen nach der Lieferung oder Abholung schriftlich zu melden, ansonsten gilt die Lieferung als mängelfrei, angenommen und genehmigt.

Pflichten des Kunden beim Kauf von Produkten

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Käufer die gelieferten oder abgeholten Produkte sofort auf Mängel, Richtigkeit, Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Allfällige Mängel sowie Lieferschäden, falsch- und unvollständige Lieferungen sind innert 5 Kalendertagen nach der Lieferung oder Abholung schriftlich zu melden, ansonsten gilt die Lieferung als mängelfrei, angenommen und genehmigt.
Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von SWiCAL und dürfen nur in der Originalverpackung erfolgen und gehen voll zu Lasten des Käufers. Bei begründeten fristgerechten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Rückerstattung des Kaufpreises nach Erhalt der Ware abzüglich der Versandkosten.

Gefahrenübergang, Transport, Versicherung

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr zum Zeitpunkt der Bereitstellung zum Versand oder Abholung auf den Käufer über. Sofern der Käufer in seiner Bestellung keine Versandart vorgibt, wird SWiCAL jene Transportart wählen, welche die Einhaltung der Fristen und den sachgerechten Transport der Ware sicherstellt. Die Versicherung des Transports ist Sache des Käufers. Unabhängig davon, ob SWiCAL für Transport und Versicherung sorgt, hat der Käufer die damit verbundenen Kosten zu bezahlen.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, zu zahlen. SWiCAL behält sich das Recht vor, gegen Vorauszahlung zu liefern. Ist Vorauszahlung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Bestellung oder nach Vertragsabschluss und vor der Durchführung des Vertrages fällig.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, gerät der Kunde ohne Weiteres in Verzug. SWiCAL ist berechtigt, ihre noch offenen Leistungen bis zum Eingang der ausstehenden Zahlung auszusetzen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Sind Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann SWiCAL vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.
SWiCAL ist berechtigt, ihre Aufwendungen für jede Mahnung von mindestens 50 CHF und weitere mit dem Inkasso verbundene Kosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Sollte die Einleitung einer Betreibung notwendig werden, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von mindestens 150 CHF erhoben.Nimmt der Käufer die Lieferung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat er dennoch die vom Lieferzeitpunkt abhängigen Zahlungen zu leisten. Die Ware bleibt bis zur vollständig Bezahlung Eigentum der SWiCAL und kann bei Nichtzahlung zurückverlangt werden.

Geheimhaltung

Die Parteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht. Diese Geheimhaltungspflicht besteht bereits während den Vertragsverhandlungen und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an, solange ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse vorliegt. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten.

Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte

Ohne ausdrücklich anders lautende Vereinbarung verbleiben sämtliche Schutzrechte an Arbeitsergebnissen bei der SWiCAL.

Gewährleistung

Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum für neue Produkte und 6 Monate für gebrauchte Produkte (Occasion-, Demo- oder Vorführgeräte). Die Gewährleistung bleibt auf den Ersatz oder die Reparatur der schadhaften Teile und auf Ursachen, die vor dem Gefahrenübergang gesetzt wurden, beschränkt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die SWiCAL nicht zu vertreten hat, wie normale Abnützung, ungeeignete oder unsachgemässe Anwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte oder unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umweltbedingungen, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, in Fällen höherer Gewalt, usw.
Die Gewährleistung erlischt in jedem Fall, wenn der Käufer keine Originalersatzteile verwendet oder wenn er selbst oder durch Dritte die Mängel behebt. Der Käufer kann sich auf die Gewährleistungsbedingungen nur berufen, wenn er nachweist, dass die Mängel trotz sachgemässer Montage und Benutzung entstanden sind. Die Gewährleistungsfrist für die als Gewährleistung gelieferten Ersatzteile oder instandgesetzten Teile endet wie die Frist der ursprünglich gelieferten Produkte. SWiCAL behält sich vor, bei Rücklieferungen und Funktionsprüfungen ohne Gewährleistungsanspruch den Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen.
Ausserdem übernimmt SWiCAL bei Eintritt eines Ereignisses, welches ausserhalb ihres Einfluss- und Kontrollbereichs liegt (sog. höhere Gewalt), keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Leistung jeglicher Pflichten aus diesen AGB und den darauf basierenden Vertragsbeziehung. Ereignisse, welche ausserhalb des Machtbereichs von SWiCAL liegen, sind beispielsweise folgende Fälle: Streiks, Sperren oder andere industrielle Handlungen durch dritte Parteien, Invasionen, Terroristenanschläge, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürme, Fluten, Erdbeben, Epidemien, Pandemie, andere Naturkatastrophen, oder das Versagen von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken oder die Nutzungsunfähigkeit der Schienen-, Versand-, Flug-, Kraftfahrtstrecken oder anderer Mittel des öffentlichen oder privaten Verkehrs. SWiCAL wird die Kundschaft im Falle eines solchen Ereignisses zum nächstmöglichen Zeitpunkt informieren.
Die Haftung für direkte und indirekte, unmittelbare und mittelbare Schäden sowie für Folgeschäden und weitere Schäden aufgrund eines Mangels wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere ist kein Schadenersatz wegen Betriebsausfalls geschuldet. In jedem Falle beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert.

Beschwerde und Reklamation

Der Prozess der Kunden-Reklamationen kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

Wiederverkaufsbestimmungen

Wenn der Käufer die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Käufer die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Lieferanten, dem Käufer oder Dritten haftbar.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch SWiCAL gilt die Datenschutzerklärung, unter www.swical.ch, welche integrierender Bestandteil dieser AGB bildet.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss sämtlicher internationaler kollisionsrechtlicher Normen sowie des UN-Kaufrechts (CISG). 

Anwendbar ist schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Bern (CH).

Adresse

SWiCAL swiss calibration GmbH
Morgenstrasse 121
CH-3018 Bern
Tel. +41 31 991 9160

 

Diese AGB sind auch in Französisch erhältlich. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung.